Die teilnehmenden Versicherungsgesellschaften (Ziff. 3) melden alle Schadenfälle mit den involvierten Motorfahrzeugen aus den Bereichen der Motorfahrzeughaftpflicht- und ‑kaskoversicherung sowie der Privathaftpflicht- und der Unternehmenssach-Versicherung in Car Claims Info ein. SVV Solution AG speichert diese Einmeldungen.
Sind in Car Claims Info zu einem (oder mehreren) am eingemeldeten Schadenfall beteiligten Fahrzeuge Vorschäden erfasst, prüft Car Claims Info automatisiert die Schadenhistorie des betroffenen Fahrzeugs auf Konstellationen mit erhöhter Missbrauchswahrscheinlichkeit. Dem einmeldenden Versicherer wird für jedes betroffene Fahrzeug ein Punktewert übermittelt, der das Missbrauchspotential aufgrund der Schadenhistorie und der im System hinterlegten Missbrauchsszenarien bewertet. Der Punktewert gibt dem Versicherer einen Hinweis, ob eine vertiefte Prüfung des gemeldeten Schadens unter Beizug von Schadenspezialisten angezeigt ist. Es wird aber keine Versicherungsleistung allein gestützt auf den Punktewert aus Car Claims Info abgelehnt.
Car Claims Info ist nicht frei einsehbar. Ob ein Vorschaden zu einem Fahrzeug eingemeldet ist, erfährt eine Versicherungsgesellschaft nur, wenn sie zu demselben Fahrzeug einen eigenen Schadenfall einmeldet. Versicherungsgesellschaften ist es nicht gestattet, ausserhalb eines Schadenbearbeitungsprozesses Fahrzeuge abzufragen.
Diese Datenschutzerklärung erläutert die Bearbeitung von Personendaten durch die SVV Solution AG im Zusammenhang mit Car Claims Info. Betreffend dem System HIS Schweiz verweisen wir auf Datenschutzerklärung für HIS.
Car Claims Info wird von der SVV Solution AG betrieben. Für die Datenbearbeitungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Car Claims Info handelt die SVV Solution AG als datenschutzrechtlich Verantwortliche. Bei Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit Car Claims Info steht folgende Kontaktadresse zur Verfügung:
Angaben zu den Rechten betroffener Personen finden sich in Ziff. 7.
Folgende Versicherungsgesellschaften nehmen an Car Claims Info teil (* Inbetriebnahme pendent):
Die beteiligten Versicherer sind datenschutzrechtlich Verantwortliche für ihre eigenen Datenbearbeitungen bei Einmeldungen und Abfragen bzw. beim Einsatz von Car Claims Info. Sie informieren über diese Datenbearbeitungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder einer Datenschutzerklärung.
Im Zusammenhang mit Car Claims Info bearbeitet die SVV Solution AG insbesondere Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen («Personendaten»). Personendaten sind auch Daten, die keiner bestimmten Person zugeordnet sind, bei denen eine Verbindung mit einer bestimmten Person aber möglich wäre (auch wenn dies nicht erfolgt); das Kontrollschild des Fahrzeuges. Die in Car Claims Info bearbeiteten Daten beziehen sich in diesem Sinne insbesondere auf die folgenden Kategorien von Personen:
SVV Solution AG bearbeitet dabei die folgenden Kategorien von Daten:
Diese Daten bearbeitet SVV Solution AG zum Zweck des Betriebs von Car Claims Info. Damit zusammenhängende Zwecke sind die Gewährleistung der Systemsicherheit, die Prüfung, dass die einmeldenden Versicherer die Teilnahmebedingungen einhalten, die Einhaltung des geltenden Rechts durch SVV Solution AG und die Kommunikation mit betroffenen Personen.
Personendaten werden im Rahmen der Funktionen von Car Claims Info (Ziff. 1) an die teilnehmenden Versicherer bekanntgegeben. Dazu gehören insbesondere die Tatsache, dass bei Car Claims Info Daten zu Fahrzeugen erfasst sind (konkret: Kontrollschild des Fahrzeuges), welche diesen die Zuordnung zu einer bestimmten Person (Fahrzeughalter) ermöglichen, und ggf. der erwähnte Punktewert. Soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind, können wir auch Behörden Personendaten bekanntgeben.
Wir können zudem Dienstleister einsetzen. Car Claims Info wird von der Bedag Informatik AG, Bern, im Auftrag der SVV Solution AG betrieben. Datenstandort ist die Schweiz, eine Datenbekanntgabe ins Ausland findet nicht statt.
Sämtliche Einmeldungen werden zehn Jahre nach dem Schadendatum aus Car Claims Info gelöscht. Andere Daten wie z.B. Fehlerlogs bewahren wir üblicherweise 90 Tage auf. Daten über die Kommunikation mit anfragenden und anderen Personen werden während zwei Jahren gespeichert.
Soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und keine gesetzliche Ausnahme anwendbar ist, haben betroffene Personen im Zusammenhang mit den über sie bearbeiteten Personendaten die folgenden Rechte:
Auskunft
Jede betroffene Person hat das Recht, Auskunft über ihre Personendaten zu erhalten. Fahrzeughalter haben das Recht auf Auskunft über die bei Car Claims Info gespeicherten Daten zum gehaltenen Fahrzeug und den zugehörigen Schadenfällen. Dieses Auskunftsrecht beschränkt sich auf die Dauer, für welche die betroffene Person die Haltereigenschaft belegen kann.
Auskunftsgesuche sind schriftlich, unter Angabe der Postanschrift für die Antwort, mit Beilage der Fahrzeugausweiskopien zu den gehaltenen Fahrzeugen und mit einer Kopie des Reisepasses oder der Identifikations-Karte an SVV Solution AG zu richten (Ziff. 2). Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Zudem bleibt jeder betroffenen Person das Recht, von den beteiligten Versicherungsunternehmen Auskunft über deren Bearbeitung von Personendaten zu verlangen.
Widerspruch, Löschung und Berichtigung
Jede betroffene Person hat Anspruch auf Widerspruch gegen die Bearbeitung ihrer Personendaten und ggf. auf Löschung und bei unrichtigen Daten auf Berichtigung. Insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen für eine Einmeldung nicht erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Löschung der eingemeldeten Daten, und sind eingemeldete Daten unrichtig, besteht ein Anspruch auf Berichtigung. Fahrzeughalter können Löschungs- oder Berichtigungsbegehren wahlweise bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft oder bei der SVV Solution AG stellen.
Weitere Rechte
Unter gegebenen Voraussetzungen besteht das Recht auf Übertragung bestimmter Personendaten in einem maschinenlesbaren Format. Es besteht zudem das Recht, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB eine Beschwerde zu erheben oder bei der zuständigen Behörde ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten.