Header

Uri

Uri

Seit 1993 führt der Schweizerische Versicherungsverband beziehungsweise die SVV Solution AG eine Fachstelle für Gebäudeschätzungen im Kanton Uri.

Das Wichtigste im Überblick

  • Im Kanton Uri besteht gemäss Gebäudeversicherungs-Gesetz eine Versicherungs- und Schätzungspflicht für alle Gebäude im Kanton Uri.
  • Alle Gebäude mit einem Neuwert über CHF 50’000.- müssen obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.
  • Die Ermittlung des Versicherungswertes muss durch die Fachstelle für Gebäudeschätzung der SVV Solution AG erfolgen.
  • Umbauten, Renovationen oder Anbauten sind ebenfalls zur Schätzung anzumelden.
  • Die Fachstelle für Gebäudeschätzung des Kantons Uri kann gestützt auf Art. 14 des Gebäudeversicherungsgesetzes Schätzungsdaten an die Finanzdirektion des Kantons Uri weiterleiten.
  • Die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, den kantonalen Vollzugsorganen und der Fachstelle Auskunft zu erteilen. Sie haben den Mitarbeitenden der Fachstelle zur Ermittlung des Versicherungswerts Zutritt ins Gebäude zu gewähren.

Versicherungswertschätzungen

Versicherungswertschätzungen werden durch die SVV Solution AG durchgeführt. Sämtliche Details zu Anmeldung und Ablauf einer Schätzung finden Sie hier.

Marktwertschätzung

Auf Wunsch des Gebäudeeigentümers führen wir im Kanton Uri auch Marktwertschätzungen durch.

Gesetzliche Grundlagen

Gebäudeversicherungsgesetz:  Urner Rechtsbuch

Mitarbeitende

Ihr Kontakt

Fachstelle für Gebäudeschätzung

Q4 Altdorf Ost
Hellgasse 23
6460 Altdorf