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Schwyz

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Seit 1980 führt der Schweizerische Versicherungsverband beziehungsweise die SVV Solution AG eine Fachstelle für Gebäudeschätzungen im Kanton Schwyz.

Das Wichtigste im Überblick

  • Alle Gebäude mit einem Neuwert über CHF 5’000.- müssen obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.
  • Der Versicherungswert wird aufgrund freier Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in der Regel durch eine fachmännische Schätzung festgelegt.

Versicherungswertschätzungen

Versicherungswertschätzungen werden durch die SVV Solution AG durchgeführt. Sämtliche Details zu Anmeldung und Ablauf einer Schätzung finden Sie hier.

Marktwertschätzung

Auf Wunsch des Gebäudeeigentümers führen wir im Kanton Schwyz auch Marktwertschätzungen durch.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden: Gesetz über die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (531.110)

Mitarbeitende

Ihr Kontakt

Fachstelle für Gebäudeschätzung

Q4 Altdorf Ost
Hellgasse 23
6460 Altdorf