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Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Im Fürstentum Liechtenstein werden durch die SVV Solution AG Gebäudeschätzungen durchgeführt. Für eine Marktwertschätzung kann die BEWERA AG (Kooperationspartner der SVV Solution AG) kontaktiert werden. Amtliche Schätzungen werden durch die amtliche Schätzungskommission auf Antrag einer Behörde (nicht auf Antrag von Privatpersonen) durchgeführt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Alle Gebäude (ausser Fahrnisbauten) mit einem Neuwert über CHF 10’000.- müssen obligatorisch bei einem im Fürstentum Liechtenstein zugelassenen Versicherungsunternehmen gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.
  • Die Gebäude müssen nach der Erstschätzung alle 15 Jahre erneut geschätzt werden.
  • Die Versicherungswerte müssen durch einen anerkannten Schätzungsexperten nach den Bestimmungen von Gesetz und Verordnung über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden festgesetzt werden. Details hierzu in FMA-Richtlinie 2012/3.

Gebäudeschätzung

Gebäudeschätzungen werden durch die SVV Solution AG durchgeführt. Sämtliche Details zu Anmeldung und Ablauf einer Schätzung finden Sie hier.

Marktwertschätzung

Verkehrswertschätzungen im Fürstentum Liechtenstein geben wir an unseren Kooperationspartner BEWERA AG weiter (E-Mail).

Amtliche Schätzungen

Einleitung einer amtlichen Schätzung

Seit dem 1.1.2023 können keine amtlichen Schätzungen für ausschliesslich private Zwecke ausgeführt werden. Amtliche Schätzungen werden auf Antrag einer Behörde durchgeführt.

Durchführung

Das Land ist in zwei Schätzungsgebiete eingeteilt: das Schätzungsgebiet Oberland und das Schätzungsgebiet Unterland.

Die amtlichen Schätzungen werden grundsätzlich von der (gesamten) Schätzungskommission vorgenommen, d.h. dem Vorsitzenden und je nach Lage des Schätzungsobjekts dem Schätzer Oberland oder dem Schätzer Unterland.

Im Schätzungsgesetz definierte, einfachere Schätzungen werden vom Vorsitzenden der Schätzungskommission allein durchgeführt.

Kommissionsmitglieder

Vorsitz: Karl Laternser
Oberland: Eric Marxer, Anja Meier-Eberle (Stellvertreterin)
Unterland: Hanno Hasler, Markus Ritter (Stellvertreter)

Gebühren

Schätzungsverordnung: 2016427000

Gesetzliche Grundlagen

Gebäudeversicherungsgesetz: 2005020000

Gebäudeversicherungsverordnung: 2005021000

Mitarbeitende

Mitarbeitende Sub-Unternehmen

Ihr Kontakt

Fachstelle für Gebäudeschätzung

Brüel 36
FL-9496 Balzers