
Daniela Laternser
Administration
Im Fürstentum Liechtenstein werden durch die SVV Solution AG Gebäudeschätzungen durchgeführt. Für eine Marktwertschätzung kann die BEWERA AG (Kooperationspartner der SVV Solution AG) kontaktiert werden. Amtliche Schätzungen werden durch die amtliche Schätzungskommission auf Antrag einer Behörde (nicht auf Antrag von Privatpersonen) durchgeführt.
Gebäudeschätzungen werden durch die SVV Solution AG durchgeführt. Sämtliche Details zu Anmeldung und Ablauf einer Schätzung finden Sie hier.
Verkehrswertschätzungen im Fürstentum Liechtenstein geben wir an unseren Kooperationspartner BEWERA AG weiter (E-Mail).
Einleitung einer amtlichen Schätzung
Seit dem 1.1.2023 können keine amtlichen Schätzungen für ausschliesslich private Zwecke ausgeführt werden. Amtliche Schätzungen werden auf Antrag einer Behörde durchgeführt.
Durchführung
Das Land ist in zwei Schätzungsgebiete eingeteilt: das Schätzungsgebiet Oberland und das Schätzungsgebiet Unterland.
Die amtlichen Schätzungen werden grundsätzlich von der (gesamten) Schätzungskommission vorgenommen, d.h. dem Vorsitzenden und je nach Lage des Schätzungsobjekts dem Schätzer Oberland oder dem Schätzer Unterland.
Im Schätzungsgesetz definierte, einfachere Schätzungen werden vom Vorsitzenden der Schätzungskommission allein durchgeführt.
Kommissionsmitglieder
Vorsitz: Karl Laternser
Oberland: Eric Marxer, Anja Meier-Eberle (Stellvertreterin)
Unterland: Hanno Hasler, Markus Ritter (Stellvertreter)
Gebühren
Schätzungsverordnung: 2016427000
Gebäudeversicherungsgesetz: 2005020000
Gebäudeversicherungsverordnung: 2005021000
Administration
Gebäudeschätzer
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Gebäudeschätzerin
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