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Regionen

Alle Regionen haben eine zentrale Anlaufstelle, die für die fachliche und administrative Erledigung der Aufträge verantwortlich ist. Sie sorgt für eine reibungslose Abwicklung der Schätzaufträge.

Gesetzliche Grundlagen

Jeder Kanton und das Fürstentum Liechtenstein haben eigene gesetzliche Grundlagen für die Feuer-Versicherung. Die meisten Kantone der Schweiz haben eine obligatorische, kantonale Gebäudeversicherung.

Eine Ausnahme bilden die GUSTAVO-Kantone: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis (Valais), Obwalden. In diesen Kantonen sowie im Fürstentum Liechtenstein werden Gebäude von den Privatversicherungen gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

In folgenden Regionen besteht keine Pflicht, Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern:

In folgenden Regionen besteht eine gesetzliche Pflicht, Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern:

In den genannten Kantonen sowie im Fürstentum Liechtenstein kann der Gebäudeeigentümer den Versicherer frei wählen.

In den nicht erwähnten Kantonen besteht eine Versicherungspflicht und das Gebäude kann nur beim kantonale Gebäudeversicherer gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden. Bei Gebäudestandorten in Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständige Amtsstelle.