Die Fachstellen für Gebäudeschätzungen sind Teil des Dienstleistungsangebotes der SVV Solution AG. Sie schätzen die Versicherungswerte von Gebäuden in den Kantonen ohne kantonales Gebäudeversicherungsmonopol, den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) und im Fürstentum Liechtenstein. Seit 2011 haben die Schätzerinnen und Schätzer der SVV Solution AG mehr als 60’000 Immobilien geschätzt.
Schätzungsarten
Gebäudeschätzung
Geschätzt werden die Reproduktionskosten, die notwendig wären, um ein bestehendes Gebäude in identischer Form wieder herzustellen, falls es durch einen Schadenfall zerstört wird.
Schätzungen des Gebäudes werden durch ausgewiesene, erfahrene Schätzerinnen und Schätzer der SVV Solution AG nach einer Besichtigung vor Ort durchgeführt. In gewissen Fällen ist eine Schätzung auch ohne Besichtigung anhand von Plänen und Bauabrechnung möglich. Seit Mitte 2024 können Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser auch online geschätzt werden (mit Ausnahme Fürstentum Lichtensteins und Uri).
Der Auftrag für eine Schätzung erfolgt durch den Versicherer, der in der Regel auch die Kosten für die Schätzung trägt. Falls der Versicherer nicht bereit ist, die Kosten für eine Schätzung zu tragen, können sich Privatpersonen auch direkt an die Fachstellen für Gebäudeschätzungen wenden. Die Kosten sind in diesem Fall vom Eigentümer selbst zu tragen.
Marktwertschätzung
Viele unserer Schätzerinnen und Schätzer sind auch in der Lage, Marktwertschätzungen durchzuführen. Bei Interesse stehen die Fachstellen gerne zur Verfügung.
Regionen
Alle Regionen haben eine zentrale Anlaufstelle, die für die fachliche und administrative Erledigung der Aufträge verantwortlich ist. Sie sorgt für eine reibungslose Abwicklung der Schätzaufträge.
Auftragserteilung für Gebäudeschätzung
Versicherer
Die Auftragserteilung erfolgt direkt in der Gebäudeschätzungsapplikation der SVV Solution AG. Wenn noch kein Zugang besteht, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die SVV Solution AG.
Hauseigentümer
Falls Sie als Gebäudeeigentümer ihr Gebäude schätzen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Auftragserteilung für Marktwertschätzung
Wenn Sie eine Marktwertschätzung wünschen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an die Fachstelle für Gebäudeschätzungen des entsprechenden Kantons. Dort helfen wir Ihnen gerne weiter.
Welche Fachstelle zuständig ist, bestimmt sich nach dem Standort des zu schätzenden Objekts. Die Kosten werden direkt dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt.
So laufen Schätzungen ab
Gebäudeschätzung
- Das Sekretariat oder der Schätzer kontaktiert den Eigentümer telefonisch oder avisiert ihn schriftlich.
- Die Beachtung folgender Punkte stellt eine optimale Qualität der Schätzung sicher und verkürzt die für die Besichtigung notwendige Zeit:
- Freier Zugang zu allen Räumlichkeiten.
- Bereithalten folgender Dokumente: Gebäudepläne mit genauen Massangaben, Bauabrechnung, Kubische Berechnung nach SIA-Norm.
- Der Schätzer besichtigt das Gebäude in Begleitung des Eigentümers oder dessen im Schätzungsantrag angegebenen Vertreters.
- Er erstellt den Baubeschrieb und berechnet anschliessend den Gebäudewert.
- Die Fachstelle für Gebäudeschätzung teilt das Schätzergebnis der Versicherungsgesellschaft mit, die es an den Versicherungsnehmer weiterleitet. Falls das Mandat direkt von einer Privatperson beantragt wird, wird das Ergebnis an den Versicherungsnehmer weitergeleitet.
- Das Schätzergebnis kann je nach Schätzungsart folgende Informationen für den Versicherungsvertrag für die Versicherungsgesellschaft und den Hausbesitzer enthalten:
- Standort des Gebäudes
- Objektart
- Gebäudeart
- Löschverhältnisse
- Bauart
- Zustand des Gebäudes
- Baujahr
- Gebäudekubatur
- Abgrenzungen
- Neuwert mit dem entsprechenden Index
Aus Gründen des Datenschutzes darf das Ergebnis der Gebäudeschätzung nur den Gesellschaften bzw. Hauseigentümer bekannt gegeben werden, die den Schätzungsauftrag erteilt haben.
Marktwert
Der Ablauf einer Marktwertschätzung ist ähnlich wie bei einer Gebäudeschätzung, wobei viel detailliertere Informationen über die Immobilie notwendig sind (Zustand, Alter, Attraktivität, Demodierung etc.). Bei einer Marktwertschätzung werden zusätzlich Innenfotos aufgenommen. Auch benötigt es weitere Dokumente wie Grundbuch-Auszüge, Verträge etc.
Das Ergebnis einer Marktwertschätzung wird von der Fachstelle für Gebäudeschätzung nicht der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt.